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   BGH, 21.11.1974 - III ZB 8/74   

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https://dejure.org/1974,2079
BGH, 21.11.1974 - III ZB 8/74 (https://dejure.org/1974,2079)
BGH, Entscheidung vom 21.11.1974 - III ZB 8/74 (https://dejure.org/1974,2079)
BGH, Entscheidung vom 21. November 1974 - III ZB 8/74 (https://dejure.org/1974,2079)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wiedereinsetzungsgesuch - Rechtsmittelkläger - Diabetes-Schock - Widersprüchliche ärztliche Bescheinigung

Papierfundstellen

  • NJW 1975, 593
  • VersR 1975, 280
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BFH, 13.12.2005 - X R 50/03

    Wiedereinsetzung

    Dies trifft für einen erstmalig auftretenden Diabetesschock zu (Beschluss des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 21. November 1974 III ZB 8/74, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1975, 350).
  • BGH, 23.01.1985 - IVb ZB 55/84

    Wiedereinsetzung - Versäumung der Rechtsmittelfrist - Krankheit - Seelischer

    Der Bundesgerichtshof hat es etwa für möglich erachtet, daß eine Partei, die wegen eines Diabetes-Schocks und wegen Tetanie stationär behandelt worden war, auch nach ihrer Entlassung aus dem Krankenhaus wegen der Nachwirkungen des Schocks noch etwa einen Monat lang nicht in der Lage war, ihre rechtlichen Angelegenheiten zu regeln, und deshalb durch unabwendbaren Zufall an der Einhaltung der Berufungsfrist gehindert war (vgl. BGH Beschluß vom 21. November 1974 - III ZB 8/74 - VersR 1975, 280).
  • BFH, 13.12.2005 - X R 49/03

    FörderG: Verbleibensvoraussetzungen

    Dies trifft für einen erstmalig auftretenden Diabetesschock zu (Beschluss des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 21. November 1974 III ZB 8/74, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1975, 350).
  • BFH, 13.12.2005 - X R 41/05

    Wiedereinsetzung - Diabetesschock

    Dies trifft für einen erstmalig auftretenden Diabetesschock zu (Beschluss des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 21. November 1974 III ZB 8/74, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1975, 350).
  • LG Freiburg, 04.03.2013 - 2 Qs 56/12

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Einspruchsfrist gegen einen

    Neben plötzlichen, nur kurze Zeit andauernden körperlichen Beeinträchtigungen wie beispielsweise einem akuten Diabetesschock (vgl. BGH NJW 1975, 593) oder Durchfall (vgl. OLG Köln VRS 111, 43) können auch chronische Erkrankungen beziehungsweise lang andauernde gesundheitliche Einschränkungen die subjektiven Verhältnisse und Eigenschaften eines Angeklagten zur Fristwahrung ausschließen, sofern der Betroffene zuvor keine fristwahrenden Vorkehrungen treffen konnte.
  • BGH, 10.02.1977 - III ZB 3/76

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist -

    Etwas anderes würde nur dann gelten, wenn das Kammergericht von seiner Fragepflicht nach § 139 ZPO hätte Gebrauch machen müssen, um eine Erläuterung oder Ergänzung unklarer Angaben des Beklagten herbeizuführen (BGHZ 2, 342, 345; BGH LM zu ZPO § 233 Fc Nr. 23; BGH NJW 1974, 1384/5; 1975, 593/4).
  • BGH, 01.07.1976 - III ZR 88/75

    Beruhen der Versäumung der Berufungsbegründungsfrist auf einem unabwendbaren

    Allerdings kann für den Tatrichter die Pflicht bestehen, durch Ausübung seines Fragerechts auf eine Erläuterung und Ergänzung unklarer Angaben hinzuwirken, und zwar auch bezüglich der für die Wiedereinsetzungsgründe angegebenen Mittel der Glaubhaftmachung (vgl. BGHZ 2, 342, 345; BGH NJW 1975, 593, 594).
  • BFH, 20.11.1987 - III R 208/84 III R 210 211/84 III R 210/84 III R 211/84
    Die Notwendigkeit, von Amts wegen noch zusätzliche eigene Ermittlungen anzustellen, wie dies im Falle von einander widersprechenden Beweismitteln in Betracht kommen kann (Beschluß des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 21. November 1974 III ZB 8/74, HFR 1975, 350), hat sich im Streitfall nicht aufgedrängt (vgl. hierzu Gräber, Finanzgerichtsordnung, Kommentar, § 56 Anm. 12).
  • OLG Köln, 23.12.1994 - 19 W 25/94

    Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Einspruchsfrist

    Im Gegensatz zu den von der Rechtsprechung insoweit anerkannten Fällen, wie etwa im Falle einer unvorhergesehenen Krankenhauseinweisung wegen eines akuten Diabetes-Schock und Tetanie, die zu erheblichen Einschränkungen des Denk- und Erinnerungsvermögens führen (vgl. BGH NJW 1975, 593, 594), oder bei Bekanntgabe der ärztlichen Diagnose einer lebensgefährlichen Krankheit, wie etwa Krebsverdacht (vgl. BGH MDR 1985, 919 ), rechtfertigt ein fieberhafter Infekt noch nicht die Annahme, daß der Betroffene nicht mehr die notwendige Entscheidungsfähigkeit und Entschlußkraft zur Bewältigung seiner außerhalb der Krankheit liegenden Angelegenheiten und damit auch zur sachgemäßen Erledigung der Maßnahmen aufzubringen in der Lage ist, die in einem gegen ihn anhängigen Rechtsstreit bei Erlaß eines Versäumnisurteils erforderlich sind.
  • BGH, 09.12.1987 - VIII ZB 18/87

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    Das jedoch kann entscheidende Bedeutung dafür haben, ob er solche Vorkehrungen schuldhaft unterlassen hat (vgl. Senatsbeschluß vom 22. Oktober 1986 - VIII ZB 40/86, VersR 1987, 357 unter 2. b; BGH, Beschluß vom 21. November 1974 - III ZB 8/74, NJW 1975, 593, 594 [BGH 21.11.1974 - III ZB 8/74] unter II. 2).
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